Muss ich nach Räumungsklage seine Sachen lagern?
#4
Hallo,
Eure Diskussion ist ja schon einige Zeit her, ich lese sie gerade - und erinnere mich an "schwere Zeiten" mit meinem Bruder.
Wir hatten uns nach einiger Zeit zu der Auffassung durchgerungen: Er ist und bleibt für sich verantwortlich, also auch für die Konsequenzen seines Tuns (außer bei Suizidversuchen), also muss er auch die Dinge "aushalten und regeln", die er in Krankheitsphasen angestellt hat: Leute beleidigt, viel Geld ausgegeben, das er sich geliehen hatte, aber auch sein Hab und Gut verschenkt.
Er hat das als reichlich schwer für sich empfunden, die Rückzahlung der Schulden war auch nicht ohne, er war allerdings sogar dankbar, dass nicht über hin hinweg gehandelt wurde - das konnte er nämlich am wenigsten ertragen.
Nun ja, jeder Mensch ist und empfindet anders - "vergleiche einen Menschen immer nur mit ihm selbst", stand mal auf einem Plakat.
Reinhard
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RE: Muss ich nach Räumungsklage seine Sachen lagern? - von Reinhard - 24.12.2018, 12:50

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