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Muss ich nach Räumungsklage seine Sachen lagern? - Druckversion

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Muss ich nach Räumungsklage seine Sachen lagern? - Hella - 23.04.2018

Hallo,
wie schön, dass es dieses Forum gibt! Habe euch gerade gefunden, weil ich "akut" Rat suche.
Mein Buder ist seit 16 Jahren (er damals 18, ich 20) mit Schizoaffektiver Psychose diagnostiziert (ich gehe fest von einer ggf. zusätzlichen dissoziativen Persönlichkeitsstörung aus.). Er war schon vorher in der Kindheit auffällig und in unserer Familie gibt es gehäuft psychische Erkrankungen. Seine Erkrankung wird immer heftiger, inzwischen ist er zur Genüge polizeilich bekannt. Seitdem er vor vier Jahren gewalttätig gegen meine damals schwangere Schwester und mich wurde, haben wir keinen persönlichen Kontakt. Letztmalig hatte ich mit ihm kurz vor seiner Zwangsräumung Ende 2016 per Email Kontakt. Er lebte einige Monate mehr oder weniger auf der Straße/ in Wg's mit Bekannten aus dem Drogenmilieu und hat nun laut Polizei eine WG mit Betreuung.

Mein Bruder kann sich offensichtlich nicht um eine Lagerung kümmern, das überfordert ihn total. Er hat auch Wahnvorstellungen, dass sowieso alle ihm schaden wollen, was eine konstruktive Lösung mit ihm zusammen schwierig macht. Er will allerdings auch nicht, dass irgendjemand sein Eigentum anrührt.

Sein damaliger Vermieter hat sich nun an mich gewandt. Er hatte die Sachen (aus Angst vor Rache/Gewalt durch meinen Bruder) nicht weggeschmissen, sondern zwischengelagert. Er hatte sich mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst auseinandergesetzt (die sind seit Jahren "dran" an dem Fall...) aber keine Lösung wegen der Sachen gefunden. Nun meint er, ich als Blutsverwandte sei zuständig.
Ich hatte mich früher als einzige immer wieder gekümmert (versucht, ihn zu "retten"), habe aber seit dem Angriff 2014 keine solche "Anwandlungen" mehr. Ich will einfach nichts mit ihm zu tun haben, solange er nicht Krankheitseinsichtig ist.

Wer kann in solch einer Situation helfen? Wen kann ich "beauftragen" bzw. wer weiß, was nun zu tun ist? Da der SP Dienst nicht wirklich hilft, will ich da nicht nochmal anrufen.

Vielen herzlichen Dank für konkrete Tipps!
Hella


RE: Muss ich nach Räumungsklage seine Sachen lagern? - Hella - 23.04.2018

Nun habe ich nach mehreren Telefonaten (Danke SeeleFon!) herausgefunden, dass mein Bruder einen Betreuer hat.
Mit dem kann ich morgen sprechen.
Ist also nicht mehr akut...
Herzlich, Hella


RE: Muss ich nach Räumungsklage seine Sachen lagern? - Valerie - 14.08.2018

Meine Mutter hat ein ähnliches Problem:

Mein Bruder (50J) ist nach Zwangsräumung seiner Wohnung für ein Dreivierteljahr bei meiner Mutter eingezogen. Etliche Kartons hat er bei ihr eingelagert. Antwort von zwei Experten: lassen Sie es doch einfach stehen. Aber es sind 60(!) Umzugskartons, 20 Koffer und ein vermülltes Zimmer. Inzwischen wohnt er in einer betreuten Wohngemeinschaft. Wir haben schon überlegt, es einlagern zu lassen. Aber ist vermutlich derzeit nicht in der Lage es zu sortieren....


RE: Muss ich nach Räumungsklage seine Sachen lagern? - Reinhard - 24.12.2018

Hallo,
Eure Diskussion ist ja schon einige Zeit her, ich lese sie gerade - und erinnere mich an "schwere Zeiten" mit meinem Bruder.
Wir hatten uns nach einiger Zeit zu der Auffassung durchgerungen: Er ist und bleibt für sich verantwortlich, also auch für die Konsequenzen seines Tuns (außer bei Suizidversuchen), also muss er auch die Dinge "aushalten und regeln", die er in Krankheitsphasen angestellt hat: Leute beleidigt, viel Geld ausgegeben, das er sich geliehen hatte, aber auch sein Hab und Gut verschenkt.
Er hat das als reichlich schwer für sich empfunden, die Rückzahlung der Schulden war auch nicht ohne, er war allerdings sogar dankbar, dass nicht über hin hinweg gehandelt wurde - das konnte er nämlich am wenigsten ertragen.
Nun ja, jeder Mensch ist und empfindet anders - "vergleiche einen Menschen immer nur mit ihm selbst", stand mal auf einem Plakat.
Reinhard