07.10.2018, 17:39
Liebe Nina,
zunächst mal herzlich willkommen in unserem Forum!
Ich möchte gerne versuchen, dir mit ein paar Informationen weiterzuhelfen.
Wenn ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird, dann geschieht das immer für sog. Aufgabenbereiche. Das kann die "Vermögenssorge" sein, die "Gesundheitsfürsorge" oder Rentenangelegenheiten und viele andere Dinge. Du und dein Bruder wisst nach dem was du schreibst nicht, welche Aufgaben der gesetzliche Betreuer haben soll. Es wäre deshalb sicher gut, wenn du, am besten gemeinsam mit deinem Bruder, ein Gespräch mit seinen Behandlern führen würdet, um zu erfahren, für was der Betreuer zuständig sein soll. Dabei könnt ihr auch klären, ob dein Bruder für dessen Bezahlung aufkommen muss. In der Regel ist es so, wenn jemand kein Einkommen hat, braucht er auch nicht für die Bezahlung aufzukommen. Und ich entnehme aus dem, was du geschrieben hast, dass dein Bruder ausser einem Taschengeld kein Einkommen hat.
Wenn ihr erfahren habt, wofür der Betreuer zuständig sein soll, kannst du auch besser entscheiden, ob du diese Aufgabe übernehmen kannst und willst.
Dein Bruder hat ein Mitspracherecht, wer Betreuer werden soll, die Entscheidung liegt aber beim Gericht.
Ich hoffe, diese hilft dir ein bisschen weiter.
Liebe Grüße und viel Kraft für dich
Lucie
zunächst mal herzlich willkommen in unserem Forum!
Ich möchte gerne versuchen, dir mit ein paar Informationen weiterzuhelfen.
Wenn ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird, dann geschieht das immer für sog. Aufgabenbereiche. Das kann die "Vermögenssorge" sein, die "Gesundheitsfürsorge" oder Rentenangelegenheiten und viele andere Dinge. Du und dein Bruder wisst nach dem was du schreibst nicht, welche Aufgaben der gesetzliche Betreuer haben soll. Es wäre deshalb sicher gut, wenn du, am besten gemeinsam mit deinem Bruder, ein Gespräch mit seinen Behandlern führen würdet, um zu erfahren, für was der Betreuer zuständig sein soll. Dabei könnt ihr auch klären, ob dein Bruder für dessen Bezahlung aufkommen muss. In der Regel ist es so, wenn jemand kein Einkommen hat, braucht er auch nicht für die Bezahlung aufzukommen. Und ich entnehme aus dem, was du geschrieben hast, dass dein Bruder ausser einem Taschengeld kein Einkommen hat.
Wenn ihr erfahren habt, wofür der Betreuer zuständig sein soll, kannst du auch besser entscheiden, ob du diese Aufgabe übernehmen kannst und willst.
Dein Bruder hat ein Mitspracherecht, wer Betreuer werden soll, die Entscheidung liegt aber beim Gericht.
Ich hoffe, diese hilft dir ein bisschen weiter.
Liebe Grüße und viel Kraft für dich
Lucie